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08.09.2010 von Dr. Hanno Thewes
02.08.2010 von Dr. Hanno Thewes
26.06.2009
Die Europa-Union Saar begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den EU-Vertrag von Lissabon. „Das Urteil ist eine klare Absage an die irreführende Argumentation der Beschwerdeführer Lafontaine und Gauweiler. Die Unterstellung, der Vertrag widerspräche dem Grundgesetz und schwäche den Grundrechtsschutz, ist widerlegt“, betont Hanno Thewes, Vorsitzender der Europa-Union Saar. Das oberste Deutsche Gericht hätte genau das Gegenteil bestätigt: Durch den Reformvertrag von Lissabon werde die Europäische Union bürgernäher und sozialer als sie es heute sei. Damit sei insbesondere der ehemalige saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine politisch deklassiert worden. Dieser habe einstmals mit dem Saarland als europäischem Kernland geworben und arbeite nun aus populistischen Gründen radikalen EU-Gegnern in die Hände, auch um dem Preis, die europäische Integration zu gefährden. „Ein solche Politik kann im Saarland nicht konsensfähig sein“, so Thewes.
„Durch das Urteil wird die demokratische Legitimation Europas deutlich verbessert, denn das Europäische Parlament wird erkennbar gestärkt und der Deutsche Bundestag erhält – wie alle anderen nationalen Parlamente – durch den neuen Vertrag erweiterte Mitwirkungsrechte“, kommentiert Thewes weiter. Zudem würden die Entscheidungsverfahren der EU an die größer gewordene Zahl der Mitgliedstaaten angepasst.