27.01.2011 von Dr. Hanno Thewes
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedsstaaten in einer Mitteilung (KOM(2010)769) aufgefordert, grenzüberschreitende steuerliche Hindernisse für Bürgerinnen und Bürger der EU zu beseitigen. Damit werden langjährige Forderungen der Grenzarbeitnehmer und Unternehmen in SaarLorLux unterstützt.
Die EU-Kommission fordert die Nationalstaaten auf, „besondere Vorschriften für Grenzarbeitnehmer und mobile Arbeitnehmer zu erlassen, um der Wechselwirkung der Steuer- und Sozialversicherungssysteme in den verschiedenen Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen“.
Die EU bestätigt damit, dass viele steuerliche Regelungen der Nationalstaaten im Widerspruch zu den in den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheiten stehen und damit grenzübergreifende Tätigkeiten behindert werden.
Von der Kommission bemängelt werden auch die unzureichenden Informationsangebote der Steuerverwaltungen für EU-Bürger.
Die Europa-Union fordert schon lange eine bessere Verzahnung der unterschiedlichen Systeme der Besteuerungs- und der Sozialsysteme. Die jetzt vorliegende Mittelung der EU-Kommission ist ein Handlungsauftrag für die Nationalstaaten und Rückenwind für mobile Europäer.
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