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Neueste Blog-Beiträge

17.01.2012 von Dr. Hanno Thewes

Europäische Ratingagentur notwendig

Die Europäer brauchen endlich eine eigene Ratingagentur. Es darf nicht sein, dass dieses Geschäft von drei US-Einrichtungen monopolisiert wird. Wir reden immer davon, dass Europa ein Gewicht in der Welt braucht. Dazu müssen wir auch selbstbewusst genug sein, unsere eigenen Angelegenheiten zu regeln. Es kann der globalen Finanzwelt nicht schaden, wenn es auch eine europäische Sicht der Dinge gibt.

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28.12.2011 von Dr. Hanno Thewes

Endlich Chefsache: Marketing fürs Saarland

Der Chef der Staatskanzlei, Minister Andreas Storm, hat in der Saarbrücker Zeitung erklärt, dass die Markenstrategie für das Saarland nunmehr zentral verantwortet wird. Das ist eine gute Entscheidung: Denn Markenbildung ist eine strategische und somit ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe. Doch Marketing ist mehr als nur Werbung. Dahinter steckt ein Leitbild, das alle im Land mittragen müssen.

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Pressemitteilungen

19.11.2011

„Europäischstes Bundesland“ als Marke

Die Europa-Union Saar hat auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein stärkeres europäisches Profil für das Saarland gefordert. Dies sei im föderalen Wettbewerb eine Überlebensfrage für das Land, erklärte Landesvorsitzender Hanno Thewes. Die Europa-Union fordert eine selbstbewusstere Vermarktung des Saarlandes als innovative, europafreundliche Region auf allen Ebenen. Die vorhandenen Potenziale müssten besser genutzt werden. Die Marke „europäischstes Bundesland“ konsequent vorangetrieben werden.

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Europa-Union Saar > Aktivitäten > Berichte > Expertenvortag und Diskussionsrunde um europäische Bürgerinitiative in der Villa Europa

Expertenvortag und Diskussionsrunde um europäische Bürgerinitiative in der Villa Europa

Von Nadja Altpeter

Die europäische Bürgerinitiative - Premiere für die direkte Demokratie in der EU? Die Inhalte und Problematiken der neuen Europäischen Bürgerinitiative sind gemeinsam mit Sylvia-Yvonne Kaufmann in der Villa Europa in Saarbrücken diskutiert worden.

Saarbrücken.  Die „Europäische Bürgerinitiative" bezeichnet sie selbst als „ihr Baby, das gerade laufen lernt" - zu Recht, denn tatsächlich setzt sich Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vorsitzende der Europa-Union Berlin und ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes, bereits seit ihrer Tätigkeit im Europäischen Verfassungskonvent (2002/2003) dafür ein, dass die direkte Demokratie im Europäischen Verfassungsvertrag verankert wird.

Der EU-Reformvertrag  von Lissabon enthält nun ebendiese Regelung zur direkten Demokratie, die sogenannte Europäische Bürgerinitiative (EBI). Über die konkrete Ausgestaltung des Rechts ist man sich allerdings noch nicht einig.

Am 15. April 2010 hat die Europa-Union Saar daher zu einem Expertenvortrag mit anschließender Diskussionsrunde mit der Politikerin und Publizistin Sylvia-Yvonne Kaufmann in die Villa Europa der Deutsch-Französischen Hochschule in Saarbrücken geladen.

„Wir sind besonders stolz auf die Leistungen von Frau Kaufmann. In Deutschland wird man kaum eine andere Frau finden, die sich seit Jahren derart für direkte Demokratie in Europa engagiert hat ", so Hanno Thewes, Landesvorsitzender der Europa-Union Saar.

Bürgerinitiative mit Einschränkungen

Als problematisch beurteilt Kaufmann diverse von der Europäischen Kommission in ihrem Grünbuch formulierten Einschränkungen zur EBI. So heißt es zu gleich zu Beginn: „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen [...]". Was aber entspricht einer „erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten"? Kaufmann schätzt darüber hinaus die eine Million-Grenze als relativ hoch angesetzt ein. „Man darf nicht vergessen, dass eine Million Menschen sich grenzüberschreitend zu einem Thema äußern und engagieren müssen", erläutert Kaufmann.

Welche Altersbegrenzung?

Diskutiert wurde auch über die Notwendigkeit einer Altersbegrenzung für die Einreichung oder Teilnahme an einer EBI. Innerhalb der Europäischen Union ist man ab 18 Jahren wahlberechtigt, mit Ausnahme von Österreich, wo das Wahlalter bei 16 Jahren liegt. Nun heißt es, eine Entscheidung zu treffen:  gleicht man die EBI-Berechtigung einem bestimmten Wahlalter (beispielsweise 18) an und nimmt dafür gegebenenfalls den Ausschluss  eines Mitgliedstaates in Kauf (Österreich) oder aber setzt man unabhängig vom Wahlalter ein generelles Mindestalter fest? Kaufmann befürwortet an dieser Stelle eine einheitliche Entscheidung zugunsten junger EU-Bürger ab 16 Jahren, denn „sie zeigen viel politisches Interesse und müssen deshalb mit in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden", erklärt Kaufmann.

Zulässigkeitsprüfung unverzichtbar

Eine Zulässigkeitsprüfung von Bürgerinitiativen durch die Europäische Kommission betrachtet Kaufmann als unumgänglich, um „zu vermeiden, dass sich die Bürger engagieren, um dann später festzustellen, dass gar keine Möglichkeit zur Umsetzung gegeben ist", sagt Kaufmann. Daher solle eine angemeldete Initiative zunächst von der Europäischen Kommission geprüft werden, bevor  mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen werde.

Mehr Bürgernähe durch direkten Dialog

Kaufmann spricht sich eindeutig für mehr Bürgernähe von Seiten der Europäischen Kommission aus: „Ist eine Initiative erfolgreich, dann sollte die Kommission in Brüssel die Initiatoren auch vor Ort empfangen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ideen noch einmal persönlich vorzustellen."

Eine Chance für die Europa-Union

Die Europäische Bürgerinitiative muss als Chance für die Europa-Union gesehen und genutzt werden, findet Kaufmann. „Die Europa-Union muss das Instrument der EIB nicht nur direkt bei den Bürgern bekannt machen, sondern sollte bestenfalls auch gleich in den Landesverbänden darüber nachdenken, welche Themen sie selbst als EIB einbringen könnte."

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